Wir fertigen Schlüssel der gängigsten Profile an und fräsen sie in unserer Werkstatt .
Des weiteren haben wir:
- Profilzylinder
- Briefkastenschlösser
- Fallriegelschlösser
- Schieberiegelschlösser
- Vorhängeschlösser
- Schnappschlösser
- Zuhaltungsschlösser
- Kombinationsschlösser
- u.v.m. vor Ort.
Über Ihren Auftrag freuen wir uns jetzt schon.
Die Überprüfung der Berechtigung zum Öffnen einer Tür erfolgt z.B. durch:
- Personalausweis
- Reisepass und Meldebescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass und Mietvertrag
- Personalausweis oder Reisepass und Eigentumsnachweis
- Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass und Gerichtsbeschluss oder Erbschein
- Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass und Personalausweis oder Reisepass des Mieters oder Eigentümers
- Polizei (Identitätsfeststellung)
- Personalausweis oder Reisepass und Betreuerausweis (Bestallungsurkunde)
- Dienstausweis (nur bei berechtigten Behörden)
Kann eine fremde Person ihre Berechtigung zur Türöffnung nicht nachweisen, sollte die Tür nur im Beisein der Polizei geöffnet werden.